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Wird das Bundeskartellamt missbraucht?

Analyse Steigende Preise

Wird das Bundeskartellamt missbraucht?

Aktualisiert am 15.05.2026, 10:06 Uhr © 1&1 Mail & Media Lesedauer:5 Min.

Das Bundeskartellamt soll einen fairen Wettbewerb garantieren und die Marktwirtschaft schützen. Mittlerweile wird der Ruf nach den Wettbewerbshütern schnell laut, wenn Krisen für steigende Preise sorgen. Wird das Amt missbraucht, um Politikern aus der Patsche zu helfen?

Eine Analyse von Adrian Arab Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzungen von Adrian Arab sowie ggf. von Expertinnen oder Experten einfließen. Informieren Sie sich über die verschiedenen journalistischen Textarten.

Wenn Kriege, Krisen oder blockierte Handelsrouten die Preise treiben, folgt in Berlin meist ein berechenbarer Reflex: der Ruf nach dem Kartellamt. Dann, wenn die Politik keinen guten Rat mehr gegen steigende Preise kennt, sollen die Bonner Wettbewerbshüter richten, was die Weltmärkte aus dem Gleichgewicht bringt oder die Politik nicht selbst in den Griff bekommt. Die steigenden Spritpreise nach der Sperrung der Straße von Hormus sind ein solcher Fall.

Zuletzt ertönte der Ruf etwa in Form von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Wenige Wochen nach Einführung eines sogenannten Tankrabatts forderte der Politiker, bei den Maßnahmen nachzuschärfen, und stellte die Frage in den Raum, ob die Befugnisse des Bundeskartellamtes in ihrer aktuellen Form ausreichten. Dass Entlastungen von Mineralölkonzernen nicht vollständig an Verbraucher weitergegeben würden, könne "man sich nicht gefallen lassen", sagte er in einem Interview mit "RTL/ntv".

Aus Politikersicht ist dieser Ruf naheliegend: Er signalisiert Handlungsfähigkeit, ohne sofort zu drastischeren Mitteln wie Preisdeckeln, Übergewinnsteuern oder direkten Markteingriffen greifen zu müssen. Das ist zumindest kommunikativ minimalinvasiver. Inhaltlich stellt sich allerdings die Frage, ob das Kartellrecht damit nicht zunehmend zu einer Art Krisenmechanismus wird und ob es diesem Anspruch überhaupt gerecht werden kann.

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Kartellrecht schützt den Wettbewerb vor sich selbst

Das Kartellamt ist wohl eine jener Behörden, die selbst Marktradikale als Garant eines fairen Wettbewerbs für unerlässlich halten. Ludwig Erhard, Architekt der sozialen Marktwirtschaft und erster Wirtschaftsminister der jungen Bundesrepublik, verstand Wettbewerb als zentrales Ordnungsprinzip einer sozialen Marktwirtschaft. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schuf er 1957 ein Instrument, das den freien Wettbewerb gegen seine eigene Tendenz schützen sollte, sich durch Konzentration selbst abzuschaffen. Ironischerweise musste sich Erhard damals gegen starke Widerstände seiner eigenen Partei und wichtiger Industrieller durchsetzen. Letztere nannten ihn einen Fantasten, wohl auch deshalb, weil sie ihre eigenen Kartelle in Gefahr sahen.

Erhard erkannte früh, dass Märkte nur dann halbwegs fair funktionieren, wenn sich ihre Teilnehmer an Regeln halten. Das Kartellrecht soll deshalb verhindern, dass Unternehmen den Wettbewerb ausschalten, Preise künstlich hochtreiben oder ihre Marktmacht so ausspielen, dass Verbraucher, kleinere Konkurrenten oder ganze Lieferketten darunter leiden. Es ist damit eine Art Schiedsrichter, der weder Preise festlegt noch entscheidet, wer gewinnt oder verliert, sondern sicherstellt, dass der Wettbewerb nicht manipuliert wird, mit Vorteilen für alle: denn wenn nur noch wenige Anbieter den Markt dominieren, entsteht nicht nur ein Schaden für Verbraucher in Form steigender Preise, sondern auch ein volkswirtschaftlicher Wohlstandsverlust. Schließlich müssen Unternehmen ohne Konkurrenten längst nicht mehr so innovativ sein.

"Ziel des Kartellrechts ist es nicht, niedrige Preise zu garantieren", sagt die Wettbewerbsrechtlerin Anna Kronenberg von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unserer Redaktion. Im Kern gehe es vielmehr darum, "was das Recht zum Funktionieren der Marktwirtschaft beitragen kann". Kartellrecht, so Kronenberg, "zähmt Marktmacht". Unternehmen sollen sich nicht absprechen und dürfen ihre Macht nicht missbrauchen. Nur so sei ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt.

Greift das Kartellamt ein, sind Schlagzeilen gewiss

Greift das Bundeskartellamt mal ein, sorgt das für Schlagzeilen. Ein Klassiker des Kartellrechts betraf etwa das deutsche Kulturgut schlechthin: Bier. Über Jahre hinweg hatten große Brauereien wie Krombacher, Bitburger, Veltins und Warsteiner Preiserhöhungen abgestimmt. Das Amt deckte die verbotene Praxis auf und verhängte Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe.

So wichtig das Bundeskartellamt für die soziale Marktwirtschaft ist, ein direkter Preisdrücker ist es nicht. Schließlich wurde die Behörde nicht geschaffen, um Benzin, Butter oder Strom günstiger zu machen, sobald Verbraucher unter steigenden Kosten leiden. "Kartellrecht ist kein Hebel, um spontan niedrige Preise zu erreichen", sagt Wettbewerbsrechtlerin Kronenberg. "Es ist auch kein Instrument für direkte Preissteuerung."

Gerade deshalb wird die Rolle der Wettbewerbshüter schnell missverstanden, wenn sie zunehmend zur Bewältigung von Krisen genutzt werden, deren Ursachen weit außerhalb des Wettbewerbs liegen. Sollten infolge einer Eskalation rund um die Straße von Hormus weniger Öllieferungen den Weltmarkt erreichen, steigen die Preise schließlich nicht automatisch wegen der Gier von Ölkonzernen oder dem Marktmissbrauch von Tankstellen, sondern weil ein sinkendes Angebot bei konstanter Nachfrage zwangsläufig höhere Preise erzeugt. Genau so soll der Markt in einer Mangellage eigentlich auch funktionieren, wenn er seine Lenkungswirkung entfalten soll. Wo reale Knappheit herrscht, kann auch die strengste Wettbewerbskontrolle kein zusätzliches Öl herbeiregulieren.

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Das Kartellrecht kann Politikern aus der Patsche helfen

Trotzdem ist in Berlin seit Jahren ein ähnliches Muster zu beobachten: Steigt mit steigenden Preisen auch der öffentliche Erwartungsdruck, fällt fast reflexhaft der Verweis auf das Kartellrecht. Das hat politische Vorteile. Maßnahmen, die direkt in Preise eingreifen, sind häufig riskant, teuer oder politisch heikel. Kronenberg verweist zwar am Beispiel des Tankrabatts darauf, wie unsicher direkte Eingriffe sein können. Dort sei fraglich geblieben, "ob der Rabatt wirklich beim Verbraucher ankommt". Gerade solche Erfahrungen erhöhen für Regierungen aber die Attraktivität indirekterer Instrumente.

Denn wer das Kartellamt bemüht, muss weder Preise deckeln noch neue Steuern einführen, keine Unternehmen verstaatlichen und auch keine massiven Subventionen rechtfertigen. Stattdessen kann die Politik vermitteln: Wir greifen nicht planwirtschaftlich ein, aber wir sorgen dafür, dass niemand die Krise unfair ausnutzt. Begriffe wie Kontrolle, Fairness und Verbraucherschutz klingen politisch attraktiv und lösen nicht sofort den Vorwurf staatlicher Übergriffigkeit aus.

Hinzu kommt ein kommunikativer Effekt: Der Ruf nach dem Kartellamt verschiebt Verantwortung teilweise von der Politik auf "den Markt". Wenn Preise steigen, lässt sich die Debatte so stärker auf mögliche Missbrauchsfälle oder Unternehmensverhalten lenken, statt strukturelle Probleme wie Energieabhängigkeit, geopolitische Risiken, geringe Produktivität oder politische Fehlentscheidungen in den Mittelpunkt zu rücken.

Darin liegt auch eine Gefahr. Je häufiger das Kartellrecht rhetorisch als Kriseninstrument bemüht wird, desto leichter entsteht der Eindruck, die Wettbewerbshüter könnten Probleme lösen, die in Wahrheit ganz woanders liegen. Das Bundeskartellamt kann kontrollieren, ob Unternehmen Krisen ausnutzen. Es kann aber keine Tanker durch die Straße von Hormus eskortieren, keine Lieferketten reparieren und keine Inflation abschaffen.

Steigender Aufgabenkatalog der Wettbewerbshüter

Ohnehin ist der Aufgabenkatalog des Kartellamtes in den letzten Jahren deutlich gewachsen: Mittlerweile gibt es in Bonn eine Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, sektorweite Untersuchungen und neue Befugnisse gegenüber Digitalkonzernen, auch in Situationen, in denen keine kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vorliegen. Damit entfernt sich die Behörde zumindest teilweise vom rein klassischen Kartellrecht hin zu einem breiteren Instrument der Marktbeobachtung und Strukturkontrolle. Das Risiko: Je größer der Zuständigkeitsbereich, desto leichter lässt sich das Kartellamt auch bei wirtschaftlichen Krisen oder öffentlichen Preissorgen als Akteur ins Feld führen.

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Kronenberg beobachtet ebenfalls, dass die Erwartungen an das Kartellrecht zuletzt deutlich gestiegen sind. Inzwischen werde diskutiert, ob es neben klassischem Wettbewerbsschutz auch Ziele wie Nachhaltigkeit oder Digitalregulierung stärker berücksichtigen solle. Teilweise ergebe das Sinn: Gerade in der Digitalwirtschaft, warnt sie, greife klassisches Kartellrecht oft zu spät, weil Verfahren lange dauerten und sich Marktmacht schnell verfestige.

Wird das Bundeskartellamt aber immer wieder zum politischen Universalwerkzeug erklärt, droht aus einem präzisen Instrument gegen Machtmissbrauch vor allem eines zu werden: ein Symbol staatlicher Aktivität, wo die eigentlichen Ursachen ganz woanders liegen.

Über die Gesprächspartnerin

  • Anna Kronenberg ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf und Expertin für Kartellrecht.

Verwendete Quellen

  • n-tv.de: Miersch erklärt sich Spannungen mit gefühltem "Druck"
  • bundeskartellamt.de: Aufgaben des Bundeskartellamtes
  • eylaw.de: § 32f Abs. 3 GWB: das neue Instrument zur Sicherung des Wettbewerbs
Teaserbild: © picture alliance/Caro Kadatz Feedback an die Redaktion