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Wer zahlt die Zeche für Warkens Pläne?

Protest gegen Sparpaket

Wer zahlt die Zeche für Warkens Krankenkassen-Entlastung?

Aktualisiert am 22.04.2026, 16:45 Uhr Nina Warken am Dienstag im Bundeskanzleramt. Die Gesundheitsministerin muss derzeit Kritik von allen Seiten aushalten. © IMAGO/Political-Moments/IMAGO Lesedauer:4 Min.

Ein Sparpaket soll finanziellen Druck von den Krankenkassen nehmen. Doch wer bezahlt das? Ein Überblick über die zentralen Streitpunkte und mögliche Gewinner und Verlierer.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Gesetzentwurf für ein Sparpaket vorgelegt, das die klammen gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlasten soll. Grundlage sind Sparvorschläge einer Expertenkommission.

Der Gesetzentwurf soll am 29. April ins Bundeskabinett kommen – doch noch wird über zentrale Punkte gestritten. Welche das sind und wen betreffen sie?

Streitpunkt: Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger

Bisher zahlt der Bund pauschale Beiträge für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern, was die Ausgaben nach Angaben der Kassen aber nicht deckt. Die Krankenkassen – oder anders formuliert: die gesetzlich Versicherten – müssen die Lücke schließen.

Laut Expertenkommission müsste der Bund für eine volle Kostendeckung jährlich zwölf Milliarden Euro mehr übernehmen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht dafür jedoch keinen Spielraum im Bundeshaushalt.

Kassenbeiträge für Bürgergeldempfänger - Klingbeil lehnt Vorschlag ab

Aktualisiert am 12.04.2026, 07:11 Uhr Soll der Staat die Krankenkassenkosten für Bürgergeldempfänger komplett übernehmen? Finanzminister Lars Klingbeil lehnt das ab – und stößt auf Widerspruch. (Bild: IMAGO/Bernd Elmenthaler/ESDES.Pictures)

Das bringt ihm massive Kritik vom Koalitionspartner ein: Dennis Radtke, Vorsitzender des CDU-Sozialflügels Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung für Kosten aufkommen, die der Bund tragen muss." Denn im Falle einer Steuerfinanzierung würden auch Privatversicherte die Last mittragen, so die Logik.

"Solange diese Unwucht bleibt, sind zusätzliche Belastungen kaum zu erklären", findet die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Gitta Connemann.

Auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt fordert, Warken müsse eine stärkere Übernahme der Krankenkosten von Bürgergeldbeziehern in ihr Sparpaket aufnehmen. Im Gegenzug könnte eine Erhöhung der Steuern auf "gesundheitsschädliche Genussmittel" wie Spirituosen und Tabak und die Einführung einer Zuckersteuer zusätzliche Mittel bringen, sagt er.

Streitpunkt eins: Beitragsbemessungsgrenze

Überraschend nahm Warken einen Punkt auf, der in der Union nicht viele Freunde hat – nämlich Gutverdiener ab 2027 über eine Extra-Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärker heranzuziehen.

Aktuell liegt die Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr. Kommen soll ein Aufschlag von 300 Euro zusätzlich zu der regulären Anpassung. Das soll von Arbeitgebern und -nehmern, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen, je 1,2 Milliarden Euro mehr einbringen.

Das auf das Gesundheitswesen spezialisierte Iges-Institut hat für den "Spiegel" anhand von Modell-Haushalten berechnet, wie sich Warkens Pläne auf die Krankenkassenbeiträge auswirken würden, abhängig von Familienstand und Einkommen. Ein Ergebnis: Die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde weniger als jeden zehnten Versicherten und ausschließlich Gutverdiener treffen.

Kritiker befürchten jedoch, dass dann viele Gutverdiener zu privaten Versicherungen wechseln könnten.

Streitpunkt zwei: Mitversicherung

Einwände aus der Koalition richten sich auch gegen Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.

Für alle anderen bisher mitversicherten Partner sollen Kassenmitglieder künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

Kolumne Finanztipps Privat oder gesetzlich? Wie Sie Ihre Gesundheit am besten absichern 18. Juli 2025 von Ulrike Sosalla

Der Iges-Berechnung zufolge hätten die geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung größere Effekte auf die Krankenkassenbeiträge als die höhere Beitragsbemessungsgrenze.

Ein Beispiel: Ein Einverdiener-Ehepaar mit einem Bruttogehalt von 4.500 Euro müsste ab 2028 rund 157 Euro pro Monat für die Versicherung des nicht arbeitenden Ehepartners bezahlen. Mit steigenden Beiträgen müssten demnach auch Familien mit zwei Kindern über sieben Jahren im Einverdiener-Modell rechnen. Für ihr Pendant mit zwei Arbeitnehmern hingegen bliebe der Beitrag konstant.

Streitpunkt drei: Klinikfinanzierung

Nicht nur die Versicherten müssen sich auf Einschnitte einstellen, auch die Leistungserbringer, sprich Pharmahersteller, Ärzte und Krankenhäuser. Vor allem Letztere laufen Sturm. Sie kritisieren etwa die geplante Abschaffung einer Klausel, die verhindert, dass Kliniken auf kurzfristigen Preissteigerungen etwa wegen der Inflation oder Energiekosten sitzen bleiben. Ebenso, dass sie Mehrkosten durch steigende Tariflöhne nicht länger an die Krankenkassen weiterreichen können sollen.

"Wenn die Pläne aus diesem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, so kommen würden, dann droht uns tatsächlich ein Flächenbrand in der Krankenhauslandschaft, wie wir ihn noch nicht gesehen haben", sagt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Viele Kliniken würden dadurch in die Pleite getrieben oder müssten zumindest defizitäre Abteilungen schließen. Die Folge: weniger Versorgungssicherheit und eine größere Abhängigkeit von großen Klinikstandorten.

Die Krankenkassen hingegen warnen Warken, ihre Pläne aufzuweichen: "Es ist nicht nachvollziehbar, wie jetzt die verschiedenen Verbände der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und der Pharmaindustrie Horrorszenarien an die Wand malen und sogar den Patientinnen und Patienten mit einer schlechteren Versorgung drohen, um ihren eigenen Reformbeitrag möglichst zu minimieren", schimpfte der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Oliver Blatt, jüngst in der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

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Streitpunkt vier: Krankenkassenvielzahl

In Deutschland gibt es derzeit 93 gesetzliche Krankenkassen – zu viele, urteilten zuletzt Politiker der Regierungskoalition. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, etwa hatte sich für eine Verringerung auf ein halbes Dutzend bis maximal ein Dutzend große, leistungsfähige Kassen ausgesprochen, ähnlich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.

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Der Einspareffekt wird nach Expertenmeinung jedoch stark überschätzt. Im vergangenen Jahr hätten die Nettoverwaltungsausgaben der Krankenkassen von 13,3 Milliarden Euro lediglich rund vier Prozent der Gesamtausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgemacht, sagte die an der Expertenkommission beteiligte Gesundheitswissenschaftlerin Verena Vogt vom Universitätsklinikum Jena der Deutschen Presse-Agentur.

Die Forscherin verwies auch auf Österreich. Dort habe die Vereinigung mehrerer Kassen zu einer Gebietskrankenkasse zwischen 2020 und 2024 zu einer 25-prozentigen Steigerung der Verwaltungsausgaben geführt. Die Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen seien in dem Zeitraum nur um sieben Prozent gestiegen. (mcf)

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • afp
  • "Spiegel": "So sollten ihre Kassenbeiträge steigen"
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