Was die geplanten EU-Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber bedeuten
Was die geplanten EU-Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber bedeuten
Aktualisiert am 20.05.2026, 10:16 Uhr Asylbewerber sollen künftig in Drittstaaten außerhalb der EU "zurückgeführt" werden können. (Symbolbild) © picture alliance/CHROMORANGE/Christian Ohde Lesedauer:2 Min.In Straßburg steht möglicherweise die letzte Verhandlungsrunde zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten an. Mehrere Länder drängen auf eine schnelle Einigung – auch Deutschland prescht bereits voran.
Die EU will ihre Einwanderungspolitik verschärfen und dabei insbesondere gegen abgelehnte Asylbewerber vorgehen. Dazu gehören die umstrittenen Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU. Am Mittwoch steht in Straßburg die womöglich letzte Verhandlungsrunde zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten darüber an. Ein Überblick:
Was sind Abschiebezentren?
In Abschiebezentren ("return hubs") in Drittstaaten außerhalb der EU sollen Asylbewerber "zurückgeführt" werden, deren Anträge auf Aufenthaltsrecht in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Menschen eine Verbindung zu dem Land haben, in das sie abgeschoben werden.
Voraussetzung ist lediglich ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern mit dem Drittland. Letzteres muss "die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht" achten. Entsprechende Abkommen sollen vor ihrer Umsetzung von der EU geprüft werden.
Ist das legal?
Das ist noch nicht abschließend geklärt. Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April kam zu dem Ergebnis, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Grundsätzlich verbiete EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, solche Zentren außerhalb ihres Territoriums einzurichten, heißt es darin.
Voraussetzung sei jedoch, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können. Die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich oft an solchen Gutachten. Fraglich ist, ob eine solche Entscheidung auch für weiter entfernte Länder gelten würde, die nicht EU-Beitrittskandidaten sind.
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Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer "Kriminalisierung der Migration". Die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus, erklärte etwa die Caritas. Betroffene könnten durch "willkürliche und unbefristete Inhaftierung" in einer "rechtlichen Grauzone" verbleiben. Die Hilfsorganisation Picum befürchtet "verstärkte Überwachung und Diskriminierung" von Abgeschobenen in Ländern, "in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben".
In Deutschland gab es Kritik am Zustandekommen der Position des EU-Parlaments zu den Zentren. Dabei hatte es Absprachen zwischen der AfD und der EVP-Fraktion gegeben, der auch CDU und CSU angehören. Die konservative EVP brachte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der rechten Fraktionen durch das Parlament.
Was ändert sich noch?
Die Abschiebezentren sind Teil einer neuen Rückführungsverordnung, die auch härtere Strafen für diejenigen vorsieht, die sich trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis weigern, die EU zu verlassen. So sollen Inhaftierungen erleichtert werden, etwa wenn ein Sicherheitsrisiko besteht oder die Identität überprüft werden muss. Auch Minderjährige sollen inhaftiert werden können. Einreiseverbote sollen künftig systematischer verhängt werden.
Analyse Diese Rolle spielt Dobrindt Was wirklich hinter den Asyl-Zahlen steckt 26. September 2025 von Rebecca SawickiWie geht es weiter?
Sollten sich Parlament und Mitgliedstaaten einigen, muss die Übereinkunft von beiden Seiten noch abschließend abgesegnet werden. Doch einige EU-Länder haben es eilig. Italien hat bereits Abschiebezentren in Albanien eingerichtet. Dänemark, Deutschland, Österreich, Griechenland und die Niederlande treiben unabhängig von den Verhandlungen gemeinsam ihre Planungen zu Abschiebezentren voran.
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, bis Ende des Jahres Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung solcher Zentren treffen zu wollen. Gut unterrichteten Kreisen zufolge sollen EU-Länder ein Dutzend Länder als potenzielle Partner ins Auge gefasst haben, darunter Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien. (AFP/bearbeitet von lla)
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