Vorwurf: Versuchter Mord mit Fleischerbeil
Vorwurf: Versuchter Mord mit Fleischerbeil
Aktualisiert am 06.05.2026, 12:08 Uhr Dem 52-jährigen Angeklagten wird versuchter Mord vorgeworfen. Er soll im betrunkenen Zustand eine Nachbarin mit einem Fleischerbeil attackiert haben. © dpa / Marie Frech/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Mit einem Fleischerbeil bewaffnet soll ein Mann im betrunkenen Zustand seine Nachbarin angegriffen und fast getötet haben. Nun geht es um die Frage, wie die Frau als Zeugin aussagen kann.
Erfurt - Während sie im Waschraum eines Mehrfamilienhauses zugange war, soll ein Mann seine Nachbarin heimtückisch mit einem Fleischerbeil attackiert haben. Er sei mit erhobenem Beil auf die Frau zugestürmt und habe in Tötungsabsicht mit dem Beil auf den Kopf der Frau eingeschlagen, hieß es in der am Landgericht Erfurt verlesenen Anklage.
Angeklagter soll sich von Geräuschen gestört gefühlt haben
Sein mutmaßliches Motiv? Der 52-Jährige habe sich von den Geräuschen im Waschraum gestört gefühlt. Weil er zuvor Alkohol getrunken hatte, soll der Mann die Tat im Zustand der verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit begangen haben.
Direkt nach der Attacke mitten am Tag im November vergangenen Jahres soll der Angeklagte geflohen sein, weil er Schritte einer anderen Person gehört habe. Das Mehrfamilienhaus, in dem sich die Tat ereignet haben soll, liegt in Mellingen im Landkreis Weimarer Land.
Versuchter Mord angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Erfurt wirft dem 52-Jährigen unter anderem versuchten Mord vor. Die Frau habe nur überlebt, weil sie unmittelbar nach der Tat medizinisch behandelt worden sei. Sie erlitt laut Anklage eine knöcherne Schädelverletzung sowie Schnittwunden am Kopf Schädel und Verletzungen im Handbereich. Die Aussicht besteht, dass sich der Angeklagte im Laufe des Prozesses einlassen wird.
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Opfer psychisch belastet
Unklar ist, wie die Nachbarin, die Nebenklägerin in dem Prozess ist, als Zeugin zu Wort kommen wird. Ihrer Mandantin gehe es psychisch nicht gut, sagte ihre Anwältin. Die Aussicht auf ihre Aussage vor Gericht belaste sie. Ihre Mandantin wolle nicht mit dem Angeklagten zusammentreffen. Sie regte an, die Frau zu einem späteren Termin nicht unmittelbar im Verhandlungssaal zu vernehmen, sondern etwa eine Video-Übertragung aus einem anderen Raum zu nutzen.
Der Prozess soll am 27. Mai fortgeführt werden. © Deutsche Presse-Agentur
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