Vogt warnt vor Misstrauen durch Antidiskriminierungsgesetz
Vogt warnt vor Misstrauen durch Antidiskriminierungsgesetz
Aktualisiert am 06.05.2026, 12:27 Uhr "Die vorgesehene Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich höchst problematisch", sagte Christopher Vogt. (Archivbild) © dpa / Marcus Brandt/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Ein neues Antidiskriminierungsgesetz könnte laut FDP-Fraktionschef Vogt zu einer Beweislastumkehr führen. Zudem befürchtet er mehr Misstrauen gegenüber Beschäftigten.
Kiel - Die FDP-Fraktion in Schleswig-Holstein kritisiert das geplante Antidiskriminierungsgesetz. "Die vorgesehene Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich höchst problematisch und bringt ein erhebliches Missbrauchspotenzial mit sich", sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt im Landtag in Kiel. Künftig müssten sich seiner Ansicht nach Polizisten, Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter rechtfertigen, sobald jemand Diskriminierung anhand von Indizien unterstellt.
Der schwarz-grünen Landesregierung wirft Vogt vor ein "Bürokratiemonster" zu schaffen, dass "Missbrauch Tür und Tor öffnet". Zudem belaste jedes Verfahren die betroffenen Beschäftigten psychisch stark – unabhängig vom Ausgang. "Diskriminierung muss selbstverständlich effektiv bekämpft werden, gerade auch in der Landesverwaltung", betonte Vogt.
Doch das geplante Gesetz gehe zu weit. Es stellt laut dem FDP-Fraktionschef all jene unter Generalverdacht, die sich täglich für das Gemeinwesen einsetzen, und schaffe neue Probleme, statt bestehende zu lösen. Zudem verbiete Artikel 3 des Grundgesetzes Diskriminierung bereits klar, und Verstöße seien auch heute schon gerichtlich verfolgbar. Auch liege aus seiner Sicht keine Regelungslücke vor, die durch das Gesetz zu schließen sei.
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Ziel des geplanten Gesetzes ist laut dem Sozialministerium ein einheitlicher rechtlicher Rahmen gegen Diskriminierung im Kontakt mit öffentlichen Stellen. Denn derzeit gebe es im Norden keinen umfassenden Diskriminierungsschutz bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - durch die Verwaltung, Schulen oder Sicherheitsbehörden. Wer sich aufgrund des Alters, Geschlechts, der ethnischen Herkunft/Nationalität, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder Weltanschauung diskriminiert fühlt, soll den Plänen zufolge künftig auf Schadenersatz klagen könne. Ein Gesetzentwurf liege bisher allerdings nicht vor. © Deutsche Presse-Agentur
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