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Urteil hat schwerwiegende Folgen für Stiftung Warentest

Nach negativem Testurteil

Urteil hat schwerwiegende Folgen für Stiftung Warentest

Aktualisiert am 23.04.2026, 12:43 Uhr Ein negatives Testurteil der Stiftung Warentest hat ein Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht. Bitter: Der Test war falsch. (Archivbild) © IMAGO/Dreamstime/Tobiasarh Lesedauer:1 Min.

Ein negatives Testurteil der Stiftung Warentest brachte einen Hersteller in wirtschaftliche Not. Nun urteilte ein Gericht.

Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihr beauftragten Tests haften. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx einen Schadenersatz zu. Die genaue Höhe muss das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut "Spiegel" könnte dieses Urteil weitreichende Folgen für sämtliche Portale haben, die Produkte bewerten und somit Kaufentscheidungen beeinflussen. Die Chance auf Schadenersatz für Unternehmen erhöhe den Preis und das Risiko des Testens.

Interview Verbraucher Wie kommt Stiftung Warentest eigentlich zu ihren Urteilen? 25. April 2024 von Tom Nebe (dpa)

Wenn sich durchsetze, dass die Stiftung für Fehler von beauftragten Prüflaboren haftet, könnte sie versuchen, Risiken vertraglich an diese weiterzureichen. Im schlechtesten Fall könnten sich spezialisierte Labore künftig aus Prüfaufträgen zurückziehen.

Aufträge durch negatives Testergebnis verloren

Dem Berliner Mittelständler Pyrexx waren nach eigenen Angaben nach einem negativen Testurteil ("Mangelhaft (5,0)") aus dem Jahr 2020 Aufträge und Kunden verloren gegangen. Das habe das Unternehmen fast die Existenz gekostet. "Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job", heißt es in einer Erklärung von Pyrexx. Das Unternehmen verlangt 7,7 Millionen Euro Schadenersatz.

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Den "Spiegel"-Informationen zufolge hatte sich herausgestellt, dass nicht der Rauchmelder schlecht war, sondern das Setting in dem der Test durchgeführt wurde. Auch eine zweite Absicherungsprüfung sei mit den gleichen Fehlern durchgeführt worden.

In der ersten Instanz beim Landgericht Frankfurt hatte die Stiftung sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt und das falsche Testergebnis zurückgezogen. Schadenersatz wollte die Stiftung aber nicht leisten und ging in dieser Frage in die Berufung. Den angekündigten erneuten Brandmelder-Test hat sie bislang nicht veröffentlicht. (ng)

Verwendete Quellen

  • spiegel.de: Hat die Stiftung Warentest immer recht?
  • dpa
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