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Toter E-Scooter-Fahrer - Ermittlungen wegen Autorennens

Wolfsburg

Toter E-Scooter-Fahrer - Ermittlungen wegen Autorennens

Aktualisiert am 08.05.2026, 13:20 Uhr Nach einem tödlichen Unfall in Wolfsburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen eines verbotenen Rennens. (Symbolbild) © dpa / David Inderlied/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-Agentur

Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.

Ein Auto prallt in einen 16 Jahre alten E-Scooter-Fahrer. Der wird mitgerissen und tödlich verletzt. Nun wird wegen eines verbotenen Autorennens ermittelt.

Wolfsburg - Nach einem Unfall mit einem tödlich verletzten E-Scooter-Fahrer in Wolfsburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge gegen einen 21-Jährigen. Der Führerschein des Autofahrers wurde beschlagnahmt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte. Der 21-Jährige habe in der Nacht zum Sonntag in einer Kurve die Kontrolle über seinen Wagen verloren und sei anschließend gegen den Bordstein, eine Straßenlaterne und den E-Scooter geprallt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Autofahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Pkw verloren hatte. Ermittlungen ergaben, dass der E-Scooter vom Heck des Autos getroffen und noch rund 30 Meter mitgeschleift wurde.

Der darauf fahrende 16-Jährige wurde bei dem Unfall laut Staatsanwaltschaft rund 20 Meter weit in ein Gebüsch geschleudert und weder vom Unfallfahrer noch von den von ihm alarmierten Rettungskräften in der Nacht gefunden. Erst Stunden später wurde die Leiche von einer Passantin entdeckt.

Jugendlicher war sofort tot

Der 16-Jährige starb laut Staatsanwaltschaft an einem Riss der Herzschlagader und verblutete innerlich. Für ihn habe es keine Chance auf eine Rettung gegeben. Über die Obduktionsergebnisse hatte zuvor die "Braunschweiger Zeitung" berichtet.

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Bei dem mutmaßlichen Rennen des 21 Jahre alten Autofahrers handelte es sich laut den Ermittlern um ein Alleinrennen ohne die Beteiligung eines weiteren Wagens. Auch solche Alleinrennen, bei denen ein Fahrer grob verkehrswidrig die Höchstgeschwindigkeit testet, sind strafbar.  © Deutsche Presse-Agentur

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