Sechseinhalb Jahre Haft nach tödlichem Schuss auf Partnerin
Sechseinhalb Jahre Haft nach tödlichem Schuss auf Partnerin
Aktualisiert am 20.04.2026, 18:39 Uhr Das Landgericht Bremen verhandelte den Fall zum zweiten Mal. (Symbolbild) © dpa / Sina Schuldt/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Mit einem Kopfschuss tötete ein Mann 2024 seine damalige Lebensgefährtin. Zu seinem Motiv gab es widersprüchliche Angaben. Nun hat das Bremer Landgericht ein Urteil gesprochen.
Bremen - Weil er seine Partnerin mit einer Pistole erschoss, soll ein 68 Jahre alter Mann für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bremen verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstraße wegen Totschlags in einem minderschweren Fall, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, seine Partnerin im Januar 2024 im gemeinsam bewohnten Haus in Bremerhaven erschossen zu haben. Der Mann wählte damals den Notruf und sagte Rettungskräften, die Frau habe sich selbst erschossen. Zu Prozessbeginn Ende Januar hatte der 68-Jährige vor Gericht keine Angaben gemacht.
Prozess neu aufgerollt
Dass der Angeklagte auf die Frau geschossen und das Opfer sich nicht selbst erschossen hatte, daran habe die Kammer keinen Zweifel gehabt, teilte der Gerichtsprecher mit. Im Ergebnis sei die Kammer von einem minderschweren Fall des Totschlags ausgegangen.
"Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Opfer selbst aufgrund psychischer Probleme den Angeklagten darum gebeten hat, es zu töten", teilte der Gerichtssprecher weiter mit. Dennoch sei die Kammer nicht von einer Tötung auf Verlangen ausgegangen, denn der Angeklagte habe zumindest erkennen müssen, dass der Wunsch seiner Partnerin auf einer psychischen Erkrankung beruhte.
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In einem ersten Gerichtsprozess hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Das Landgericht kam auch damals zu einem anderen Ergebnis und verurteilte den Mann im Januar 2025 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Der Angeklagte legte daraufhin Revision ein. Im Sommer 2025 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Daher kam es nun zu der neuen Verhandlung. Inwieweit das jetzt gesprochen Urteil bereits rechtskräftig ist, dazu gab es zunächst keine Angaben. © Deutsche Presse-Agentur
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