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Schwarzfahren bald straffrei?

Analyse Experten fordern Rechtsreform

60 Euro plus Gefängnis? Juristen fordern Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Aktualisiert am 15.04.2026, 19:24 Uhr Soll Schwarzfahren künftig straffrei sein? Eine Reform könnte die Justiz entlasten – Kritiker warnen vor höheren Kosten. (Symbolbild) © imago images/Schöning/imago stock&people Lesedauer:5 Min.

Justizministerin Hubig bringt eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket ins Gespräch. Wer erwischt wird, muss nicht nur 60 Euro zahlen. Es drohen auch Gefängnisstrafen, die jährlich Tausende Menschen betreffen. Kriminologin Nicole Bögelein erklärt, warum eine Reform nötig ist.

Eine Analyse von Dominik Bardow Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzungen von Dominik Bardow sowie ggf. von Expertinnen oder Experten einfließen. Informieren Sie sich über die verschiedenen journalistischen Textarten.

Wird Schwarzfahren straffrei? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte Anfang April der "Neuen Osnabrücker Zeitung", aus ihrer Sicht gäbe es "gute Gründe für eine Entkriminalisierung". Wer ohne Ticket in Bus und Bahn erwischt wird und Geldstrafen nicht zahlt, riskiert bislang Haft. Die Strafverfahren dazu bänden Ressourcen der Justiz, die woanders sinnvoller eingesetzt wären. Die Bundesregierung habe schließlich vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren, erklärte Hubig.

Vom Koalitionspartner kam Kritik. "Man kann sich über diesen Vorstoß nur wundern", sagte CDU-Politiker Günter Krings der "Rheinischen Post". Eine Entkriminalisierung werde es mit der Union nicht geben. Denn damit drohten mehr Schwarzfahrer und teurere Fahrkartenpreise für alle.

Schwarzfahren: Zwischen 114 und 200 Millionen Euro für Verfahren und Haft

Video Politik Schwarzfahren eine Straftat? Nicht, wenn es nach Marco Buschmann geht 22. November 2023

Um das Thema entspinnt sich eine Debatte um soziale Gerechtigkeit. Wer beim Prellen einer Fahrt erwischt wird, muss meist 60 Euro an das Verkehrsunternehmen zahlen. Eine zusätzliche Geldstrafe durch Gerichte belaste arme Menschen, die bei Nichtzahlung im Gefängnis landen, sagt die Kriminologin Nicole Bögelein im Gespräch mit unserer Redaktion. "Wir können darauf verzichten."

Ein weiteres Argument sind Kosten für den Staat. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Hubigs Vorschlag begrüßt, schätzt, dass für Verfahren und Haftstrafen 200 Millionen Euro jährlich anfallen. Strafrecht sollte das letzte Mittel sein, "hier muss es als Inkassobüro herhalten", kritisierte der DAV. "Schwarzfahren muss eine Straftat bleiben", forderte dagegen Oliver Wolff vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Den Öffentlichen Nahverkehr koste es bis zu einer Milliarde Euro im Jahr.

Bögelein hat in einer Studie aus dem Jahr 2023 vor Inflation 114,5 Millionen Euro staatliche Kosten errechnet. Einnahmen durch Geldstrafen stehen Personal- und Verwaltungsaufwand bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften gegenüber, dazu Haftkosten, im Schnitt fast 160 Euro pro Tag und Person, die der Steuerzahler trägt. Den Verkehrsunternehmen entstehen Kontroll-, Anzeige- und Inkassokosten. Auch das macht Tickets teurer. Hinzu kommen oft Sozial- und Resozialisierungskosten nach der Haft.

Kriminologin ist überrascht von der erneuten Debatte

Expertin Bögelein, die den Begriff "Schwarzfahren" als problematisch ablehnt und stattdessen von "Fahren ohne Fahrschein" spricht, überrascht, dass das seit Jahrzehnten diskutierte Thema nun wieder aufkommt. Der Kritikgrund sei konstant: die verhältnismäßig harte Reaktion auf eher geringfügige Vergehen. "Jemand zahlt 3,80 Euro nicht und gerät am Ende in Haft, da das Delikt im Strafgesetzbuch steht", sagt die Kriminologin. Dagegen werde etwa Falschparken als Ordnungswidrigkeit behandelt. Bußgelder können zwar zu Erzwingungshaft führen, wenn sie unbezahlt bleiben, aber seltener als bei Geldstrafen zu Straftaten.

Wobei Bögelein klarstellt: Das erhöhte Beförderungsentgelt, meist 60 Euro, bliebe so oder so bestehen. Daran ändere eine Entkriminalisierung nichts. Aktuell seien die Konsequenzen nicht allen klar. "Viele Personen, die ich in Haft interviewt habe, waren überrascht", berichtet sie. "Sie sagten, sie hätten doch die 60 Euro bezahlt." Die zusätzliche staatliche Geld- oder Haftstrafe treffe sie hart.

Wer ohne gültiges Ticket fährt, dem droht bis zu ein Jahr Haft, für unbezahlte Geldstrafen eine Ersatzfreiheitsstrafe, meist bei wiederholten Taten, vorsätzlichem Verhalten, gescheiterter Pfändung oder Vollstreckung. Der Straftatbestand stand dabei schon Ende 2024 vor dem Aus, bevor die Ampelkoalition zerbrach.

Jetzt also gibt es wieder die Überlegungen, den Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Der DAV lehnte das ab, weil es auch zur Erzwingungshaft führen kann. Der Deutsche Richterbund (DRB) wollte dagegen nur das aktive Vermeiden von Kontrollen weiterhin strafrechtlich ahnden.

Mehrheit findet: Schwarzfahren sollte keine Straftat sein

Aktualisiert am 12.04.2023, 08:37 Uhr Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger finden die Idee gut, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Im Laufe dieses Jahres soll geprüft werden, ob das Schwarzfahren in Zukunft nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll. (Bildcredit: IMAGO / ZUMA Wire)

Jedes Jahr landen deswegen 7.000 Menschen im Gefängnis

Welche Variante Hubig anstrebt, Ordnungswidrigkeit oder völlige Straffreiheit, bleibt bislang offen. Man prüfe derzeit Vorschläge, sagte ein Ministeriumssprecher dem Portal "Legal Tribune Online".

Unklar ist also, was genau reformiert werden soll. Klar ist aber: Die Zahl der Betroffenen ist sehr hoch. "Nach meinen Berechnungen sind es jährlich gut 7.000 Menschen, die wegen Fahrens ohne Ticket in Haft geraten", sagt Bögelein. In Berlin ende jede zweite nicht bezahlte Geldstrafe mit Gefängnis. Die sozialen Muster seien dabei überwiegend dieselben: meist Personen ohne finanzielle Reserve.

"Menschen mit genug Geld würden aufhören, nachdem sie zwei- oder dreimal erwischt wurden", führt sie aus. Diejenigen, die wiederholt ticketlos fahren, seien oft wohnungslos, in prekären Verhältnissen, mit Suchtproblematiken; sie bräuchten Verkehrsmittel, um zu Beratungs- oder Hilfsangeboten zu gelangen.

Wobei es eine urbane Legende sei, manche ließen sich erwischen, um warm in Haft zu überwintern. "Das ist Quatsch", sagt Bögelein. "Das sehe ich in meinen empirischen Daten nicht." Man könne dies nicht steuern, eine Vollstreckungsfrist kann sich oft monatelang ziehen. Skeptiker fürchten, ohne Strafen könnten Obdachlose sich vermehrt in Bus und Bahn aufhalten statt nur an Bahnhöfen.

Führt Straffreiheit zu mehr Fahrten ohne Ticket?

Ein anderer Kritikpunkt: Straffreiheit führt zu mehr Schwarzfahren. Für Bögelein sprechen praktische Befunde dagegen. In Köln etwa werde es seit 2024 wie in anderen Städten de facto nicht mehr angezeigt. "Dort gibt es laut den Verkehrsbetrieben keine Zunahme." Das passe zu kriminologischen Erkenntnissen: Menschen halten sich nicht primär aus Angst vor Strafe an Regeln, sondern eher, weil sie sie für richtig halten.

Die Übrigen schrecke eher die konkrete Gefahr ab, 60 Euro zahlen zu müssen, als eine abstrakte Haftandrohung. Strafrecht habe zwar Abschreckungsaufgabe, aber es schütze nicht jedes Gut gleich. Wer Fernseher oder Friseur nicht bezahlt, wird eher zivilrechtlich belangt. "Warum schützen wir Verkehrsbetriebe deutlich anders?", fragt Bögelein. Die Vermutung liegt nahe: weil sie oft den Kommunen gehören. Wenn die Polizei droht, würde sich der Staat Kosten für Kontrollen sparen.

Aber wird es sonst nicht teurer für Kunden? Im Ausland funktioniere es jedenfalls, sagt die Expertin. "In den meisten europäischen Ländern ist es keine Straftat." In ihrer Studie nennt sie Alternativen: vom Verzicht der Verkehrsbetriebe auf Strafanzeigen und stärkerer Nutzung zivilrechtlicher Sanktionen, etwa Ratenzahlungen mit Härtefallregelungen, über Sozialberatung und Schuldnerhilfe, Sozialtickets für Bedürftige, bis hin zu reduzierten Tickets oder kostenlosem Nahverkehr für alle. Die enormen Kosten dafür müssten auch Steuerzahler tragen, die nie fahren. Zumindest einige der Maßnahmen könnte man mit gesparten Strafkosten finanzieren. Verkehrsbetriebe könnten jedoch auch mit mehr Barrieren, Kontrollen und Preiserhöhung reagieren.

Ob eine Reform kommt, bleibt offen

Offen ist, was nun aus dem Vorstoß der Ministerin folgt. "Ich war bei der Ampel hoffnungsvoll", sagt Bögelein, "jetzt warte ich ab und harre der Dinge, die da kommen." Sie hatte einen offenen Brief gegen die Kriminalisierung der Betroffenen initiiert. "Die Haft ist für sie oft ein weiterer Abstieg in eine Abwärtsspirale." Oft seien sich summierende Mahn- und Inkassokosten hart genug.

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Der Initiative "Freiheitsfonds" kauft daher Menschen, die wegen Fahrens ohne Ticket inhaftiert sind, frei und fordert gleichzeitig per Kampagnen und Petitionen die Abschaffung der Strafbarkeit.

Über die Gesprächspartnerin

  • PD Dr. Nicole Bögelein ist Privatdozentin am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln. Die Kriminologin und Soziologin mit Forschungsschwerpunkten auf Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen, soziale Ungleichheit in Strafrechtspraxis, Justiz und institutionellem Rassismus sowie Strafvollzug realisierte vielfache Publikationen, Projekte und mediale Interviews zu diesen Themen.

Verwendete Quellen

  • anwaltverein.de: PM 36/24: Fahren ohne Fahrschein: Die Justiz ist kein Inkassobüro!
  • Legal Tribune online: Union lehnt Ent­kri­mi­na­li­sie­rung des Schwarz­fah­rens klar ab
  • kripoz.de: Der Rechtsstaat und das Fahren ohne Fahrschein (§ 265a StGB) – Was kostet die Verfolgung eines umstrittenen Straftatbestands?
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