Renten-Nachzahlung kommt: Wer profitiert?
Renten-Nachzahlung kommt: Wer profitiert?
Aktualisiert am 16.05.2026, 05:48 Uhr Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner mit Kindern können mit Nachzahlungen rechnen. © Getty Images/bierwirm Lesedauer:2 Min.Bis zu zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen ab 2028 eine rückwirkende Nachzahlung bekommen. Grund ist die sogenannte Mütterrente III.
Jahrzehntelang galten für Eltern, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, schlechtere Bedingungen bei der Rente als für jüngere Jahrgänge. Damit soll ab 2027 Schluss sein: Mit der sogenannten Mütterrente III gleicht der Gesetzgeber eine lange als Ungleichbehandlung kritisierte Praxis aus – und sieht für bis zu zehn Millionen Rentenempfänger in Deutschland eine rückwirkende Nachzahlung vor.
Was die Reform konkret bedeutet
Rentenniveau Diese Jahrgänge bekommen die niedrigste Rente vor 14 StundenBislang wurden Kindererziehungszeiten rentenrechtlich unterschiedlich bewertet, je nachdem, wann ein Kind geboren wurde. Für Kinder, die ab 1992 auf die Welt kamen, erkannte der Staat 36 Monate Erziehungszeit an, also drei volle Jahre. Für ältere Jahrgänge hingegen galt eine Zeit von lediglich 30 Monaten.
Mit Einführung der Mütterrente III erhalten Eltern eines vor 1992 geborenen Kindes künftig einen zusätzlichen halben Rentenpunkt gutgeschrieben. Dieser Wert entspricht nach aktuellem Stand rund 20,40 Euro monatlich pro Kind. Insgesamt können pro Kind dann bis zu 36 Monate Erziehungszeit in die Rentenberechnung einfließen, was bis zu drei Rentenpunkten entspricht. Erziehende sind damit unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder gleichgestellt.
Wie hoch der Wert eines halben Rentenpunktes zum Zeitpunkt der erstmaligen Auszahlung tatsächlich sein wird, lässt sich heute noch nicht genau beziffern. Da der Rentenwert alljährlich zum 1. Juli angepasst wird, dürfte der Betrag 2028 höher liegen als derzeit. Je nach individueller Rentenhöhe und Kinderzahl kann die Nachzahlung mehrere Hundert Euro betragen.
Warum es bis 2028 dauert
Ursprünglich war geplant, die Mütterrente III bereits zum 1. Januar 2027 einzuführen und gleichzeitig auszuzahlen. Daraus wird jedoch nichts: Die Deutsche Rentenversicherung verweist auf erheblichen technischen Aufwand. Mehr als zehn Millionen Rentenbescheide müssten neu berechnet werden. Hinzu kommen Auswirkungen auf andere Leistungen wie Hinterbliebenenrenten, die ebenfalls geprüft werden müssen. Deswegen werden die Leistungen zwar ab 2027 rechtlich wirksam, aber erst im Jahr darauf rückwirkend ausgezahlt.
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Wer zu den Begünstigten gehört, muss in der Regel nicht aktiv werden. Die Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch und berechnet die Nachzahlungen. Allerdings gilt eine wichtige Voraussetzung: Die Kindererziehungszeiten müssen im Rentenkonto bereits erfasst sein. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, kann die Anerkennung schriftlich beim zuständigen Träger beantragen, dafür gibt es den Antrag V0800 auf Feststellung von Kindererziehungszeiten. (eyn)
Verwendete Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: V0800
- Finanz.de: Renten-Nachzahlung kommt - Millionen Betroffene können profitieren
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