Rechtsextremistin Liebich: Auslieferung weiter offen
Rechtsextremistin Liebich: Auslieferung weiter offen
Aktualisiert am 02.05.2026, 10:45 Uhr Liebich muss in Deutschland eigentlich eine Haftstrafe absitzen. (Archivbild) © dpa / Sebastian Willnow/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Schon im August wurde Marla Svenja Liebich in der JVA Chemnitz zum Haftantritt erwartet. Doch es kam zur Flucht. Nach monatelanger Suche erfolgte die Festnahme. Wie es jetzt weitergeht, ist unklar.
Halle - Nach der Festnahme der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja ist immer noch unklar, ob sie nach Deutschland ausgeliefert wird. Bislang liegen dazu keine neuen Informationen vor, wie die in Deutschland zuständige Staatsanwaltschaft Halle auf Anfrage mitteilte. Derzeit steht eine Entscheidung des Landgerichts im tschechischen Pilsen darüber aus, ob Liebich von Tschechien nach Deutschland gebracht werden soll.
Liebich war am 9. April in Schönbach bei Asch nahe der deutschen Grenze festgenommen worden und saß anschließend in Auslieferungshaft. Dort hatte sie ihre Auslieferung nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle abgelehnt, weshalb nun das Gericht entscheiden muss.
Nach der Festnahme war die Staatsanwaltschaft Halle davon ausgegangen, dass die Entscheidung über die Auslieferung in den nächsten Wochen getroffen wird. Ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen hatte auf dpa-Anfrage keine näheren Angaben zu dem Fall gemacht.
Haftantritt war schon für August 2025 vorgesehen
Sollte Liebich nach Deutschland gebracht werden, würde die Rechtsextremistin wohl in die Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz gebracht werden. Dort sollte Liebich schon im August 2025 ihre Haft antreten, war allerdings nicht erschienen. Daraufhin wurde zunächst deutschland-, dann europaweit nach der 55-Jährigen gefahndet.
Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten.
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Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Ab diesem Zeitpunkt als Frau geltend, wurde Liebich deshalb zum Haftantritt in das Chemnitzer Frauengefängnis bestellt. © Deutsche Presse-Agentur
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