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OVG verhandelt im Juni über umstrittenen Kiesabbau

Münster

OVG verhandelt im Juni über umstrittenen Kiesabbau

Aktualisiert am 13.04.2026, 17:10 Uhr Im Juni soll es eine öffentliche Verhandlung im Streit um Kiesabbau geben. (Archivbild) © dpa / Guido Kirchner/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-Agentur

Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.

Mehrere Kommunen, Anwohner und ein Unternehmen klagen aus verschiedenen Motiven gegen den Regionalplan Ruhr zum Abbau von Rohstoffen. Nach einer Verschiebung verhandelt das OVG nun im Juni.

Münster - Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen will nach mehreren Klagen zum umstrittenen Kies- und Sandabbau am Niederrhein nun im Juni öffentlich verhandeln. Das OVG in Münster werde in drei Verfahren über die Wirksamkeit des Regionalplans Ruhr entscheiden, kündigte das Gericht am Montag in Münster an. In allen Verfahren solle ein Urteil ergehen.

Bei der mündlichen Verhandlung geht es um Klagen des Kreises Wesel mit den betroffenen Gemeinden Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln. Außerdem waren Eigentümer von Grundstücken in Hünxe sowie ein am Niederrhein tätiges Rohstoff gewinnendes Unternehmen vor das OVG gezogen.

Wogegen klagen die Antragsteller vor dem OVG?

"Neben formellen Mängeln machen die Antragsteller geltend, dass der Planungsbehörde bei der Festlegung der Abgrabungsbereiche beachtliche Abwägungsfehler unterlaufen seien", schilderte das Gericht.

Unter anderem sind Kreis, Kommunen und Grundstückseigentümer laut OVG der Auffassung, dass die Ermittlung des Rohstoffbedarfs insgesamt nicht schlüssig sei. Kreise und Kommunen halten zudem den Umweltbericht des Regionalplans für fehlerhaft. Die Grundstückseigentümer beklagen unter anderem, "der Plangeber habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass sie durch den in Zukunft zu erwartenden Kiesabbau in ihrer Grundstücksnutzung erheblich beeinträchtigt und in ihrem Eigentumsgrundrecht verletzt seien."

Das klagende Unternehmen mache im Wesentlichen geltend, es seien zu wenige Abgrabungsflächen oder falsche Stellen ausgewiesen worden.

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Das OVG hatte schon im November verhandeln wollen, musste den Termin aber wegen der Erkrankung eines beteiligten Richters verschieben. Vor dem Gericht sind noch weitere Normenkontrollverfahren gegen verschiedene Regionalpläne anhängig.  © Deutsche Presse-Agentur

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