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Nicht jede Pflanze darf aus dem Urlaub mitgenommen werden

Exotische Souvenirs

Nicht jede Pflanze darf aus dem Urlaub mitgenommen werden - Bußgelder drohen

Aktualisiert am 14.05.2026, 21:44 Uhr Eine Orchidee aus dem Asien-Urlaub mitzubringen, ist keine gute Idee. © imago images/Cavan Images Lesedauer:2 Min.

Eine Orchidee aus Asien oder ein Kaktus aus Südamerika? Exotische Pflanzen als Urlaubssouvenir klingen verlockend. Doch wer sie unerlaubt einführt, riskiert Bußgelder. Was erlaubt ist und was nicht.

Der Koffer ist gepackt, die Erinnerungen sind schön – und an einem Marktstand im Urlaubsland wartet ein wunderschöner Exot im Blumentopf darauf, ein neues Zuhause zu finden. Doch wer eine Pflanze einfach so im Gepäck verstaut, sollte wissen: Das kann teuer werden. Denn die Einfuhr von Pflanzen, Stecklingen und Samen nach Deutschland ist streng reguliert.

Finger weg von Pflanzen außerhalb Europas

Besonders heikel ist die Einfuhr von Pflanzen von außerhalb der Europäischen Union, warnt Christian Böhm, Leiter des Zollamtes der Berliner Flughäfen. "Sobald Sie sich außerhalb von Europa oder dem Mittelmeerraum befinden – Finger weg! Egal, was Sie da mitbringen wollen", sagte Böhm dem MDR. Weltweit stehen rund 30.000 Pflanzen unter Artenschutz, und der Zoll kennt dabei keine Gnade. Ohne die notwendigen Dokumente drohen hohe Bußgelder bei der Einfuhr exotischer Pflanzen.

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Für die legale Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU-Staaten ist ein Pflanzengesundheitszeugnis des Pflanzenschutzdienstes im Herkunftsland Pflicht. Bei geschützten Arten kommt noch ein Artenschutzdokument obendrauf. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich am besten schon vor der Abreise – beim Deutschen Zoll oder beim zuständigen Pflanzenschutzdienst.

Darum sind die Regeln so streng

Hinter den Vorschriften steckt ein handfester Grund: Eingeschleppte Pflanzen können enorme Schäden anrichten. Sie können Pilze, Bakterien oder Insekten mit sich tragen, die für das hiesige Ökosystem gefährlich werden. Das Julius Kühn-Institut (JKI) warnt: Selbst Pflanzenmaterial, das gesund aussieht, kann von Schadorganismen befallen sein – ohne dass es mit bloßem Auge erkennbar wäre.

Ein bekanntes Beispiel ist das Feuerbakterium Xylella fastidiosa, das mehr als 300 Pflanzenarten befällt und in Italien bereits verheerende Schäden an Olivenbäumen angerichtet hat. Auch der Asiatische Laubholzbockkäfer, der alle heimischen Laubhölzer massiv schädigen kann, ist längst in Europa angekommen. Ebenso die Miniermotte, die Kastanienbäume befällt, kam vermutlich durch eingeschleppte Pflanzen zu uns.

Was verboten ist – und was erlaubt bleibt

Aus Nicht-EU-Ländern (mit Ausnahme der Schweiz und Liechtenstein) dürfen unter anderem folgende Waren generell nicht eingeführt werden: die meisten Nadelgehölze, Obstgehölze, Weinreben, Zitruspflanzen, Kartoffelknollen sowie lose Erde und Kultursubstrate. Auch Samen und Obst unterliegen laut JKI und Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) strengen Regeln.

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Ausnahmen gibt es jedoch: Bananen, Kokosnüsse, Datteln, Ananas und Durianfrüchte dürfen ohne Pflanzengesundheitszeugnis mitgebracht werden. Innerhalb der EU ist vieles unkomplizierter – Schnittblumen und nicht geschützte Pflanzen zum Privatgebrauch sind in der Regel kein Problem.

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Wer die Lieblingsblume aus dem Urlaub trotzdem nach Hause holen möchte, dem rät Zollexperte Böhm zu einem einfachen Trick: Foto machen, den Namen herausfinden – und zu Hause eine Gärtnerei suchen, die mit Exoten handelt.

Verwendete Quellen

  • Pflanzenforschung.de: Schon gewusst? Keine Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen!
  • mdr.de: Pflanzen aus dem Urlaub mitbringen – was ist erlaubt, was ist verboten?
  • bmleh.de: Bringen Sie bitte keine Pflanzen von außerhalb der EU mit
  • zoll.de: Pflanzen und Pflanzenprodukte im Reiseverkehr
  • julius-kuehn.de: Endlich Sommerurlaub - aber bitte ohne Pflanzensouvenirs

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