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Neue Handreichung für Ärzte zu Abbrüchen nach Vergewaltigung

Berlin

Neue Handreichung für Ärzte zu Abbrüchen nach Vergewaltigung

Aktualisiert am 23.04.2026, 13:52 Uhr Die Arbeitshilfe soll den Medizinern Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen nach Vergewaltigung geben. (Symbolbild) © dpa / Sebastian Kahnert/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-Agentur

Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.

Opfer von sexualisierter Gewalt sollten keine zusätzlichen Hürden bewältigen müssen, sagte die Gesundheitssenatorin. Eine neue Handreichung soll Unsicherheiten abbauen.

Berlin - Eine neue Handreichung soll Ärzten in Berlin mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen nach Vergewaltigung geben."Berlin ist das erste Bundesland, in dem Ärztinnen und Ärzte eine dezidierte Handlungsunterstützung für die Versorgung von Frauen erhalten, die nach einer Vergewaltigung schwanger wurden und die Schwangerschaft abbrechen möchten", sagte Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) laut Mitteilung.

Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit ist das Ziel der Arbeitshilfe, Unsicherheiten bei der sogenannten kriminologischen Indikation, dem Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung, abzubauen. Außerdem soll der Zugang zu einer rechtssicheren und niedrigschwelligen Versorgung verbessert werden.

Die kriminologische Indikation ist eine rechtliche Grundlage für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Sie liegt vor, wenn die Schwangerschaft auf ein Sexualdelikt wie eine Vergewaltigung zurückzuführen ist.

Erklärungen zur Rechtslage oder Ausstellung der Dokumente

Derzeit wird laut der Senatorin diese Indikation noch zu selten angeboten. "Betroffenen Frauen muss nun eine kriminologische Indikation zum Abbruch angeboten werden", sagte sie. In diesem Fall ist der Abbruch nicht rechtswidrig, wird von der Krankenkasse übernommen und es entfallen die verpflichtende Beratung sowie die dreitägige Wartefrist. "Opfer von sexualisierter Gewalt sollten in ihrer ohnehin schon schwierigen Lage Entlastung erfahren und keine zusätzlichen Hürden und Wege bewältigen müssen", sagte die Senatorin.

Die neue Arbeitshilfe wurde nach Angaben der Senatsverwaltung beim Runden Tisch Berlin "Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt" verabschiedet. Sie enthält etwa eine verständliche Darstellung der Rechtslage, konkrete Hinweise zur Ausstellung der kriminologischen Indikation, Informationen zu Durchführungsmöglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs sowie einen Vordruck mit allen wesentlichen Angaben.

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