Landgericht Koblenz will im Fall Luise entscheiden
Landgericht Koblenz will im Fall Luise entscheiden
Aktualisiert am 21.04.2026, 16:42 Uhr Der Fall Luise wird am Landgericht Koblenz verhandelt. (Symbolbild) © dpa / Thomas Frey/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-AgenturDieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Im Fall der getöteten Luise will das Landgericht Koblenz demnächst ein Urteil sprechen. Zuletzt ging es um Schmerzensgeld – und die Frage nach Luises Leidensdauer.
Koblenz/Freudenberg - Im Zivilverfahren um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland will das Landgericht Koblenz ein Urteil verkünden. Das Gericht hat dafür einen Termin am 28. Mai (Donnerstag) angesetzt, wie es mitteilte.
Zu Beginn des Verfahrens im Juli 2025 hatten zwei etwa gleichaltrige Mädchen die Tat gestanden. Für ihre Vernehmung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Wie ein Richter damals mitgeteilt hatte, wurde Luise mit 74 Messerstichen getötet. Demnach hatte sie auch Verletzungen im Gesicht und starb schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax. Gefunden wurde die Getötete am nächsten Tag - einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz.
Schmerzensgeld und Leidensdauer
In dem Verfahren klagen die Eltern und die Schwester der 2023 getöteten Luise gegen die beiden geständigen Mädchen. Es geht vor allem um Schmerzensgeld. Einen Strafprozess gibt es wegen des Alters der Mädchen - damals 12 und 13 Jahre alt - nicht. Laut Aussagen des Richters zu Prozessbeginn halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für die klagenden Angehörigen für angemessen.
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Im Fokus des Verfahrens stand daher zum Auftakt unter anderem die Frage, wie sehr und wie lange Luise gelitten hat. Das ist laut einer Gerichtssprecherin für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds relevant. Während die Kläger sagten, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen, argumentieren die Beklagten, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe.
Zudem will Luises Familie nach Angaben ihres Anwalts mit dem Zivilprozess ein Zeichen für andere Eltern setzen. Es solle deutlich werden, dass eine solche Tat nicht straflos ist. © Deutsche Presse-Agentur
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