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Hamburg für längere Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten

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Hamburg für längere Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten

Aktualisiert am 03.05.2026, 05:32 Uhr Gallina setzt sich dafür ein, dass Sexualstraftaten länger verfolgt werden können. (Archivbild) © dpa / Georg Wendt/dpa Lesedauer:1 Min. Von Deutsche Presse-Agentur

Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.

Sexualstraftaten, die erst Jahre später ans Licht kommen: Warum viele Täter heute straffrei bleiben – und was Hamburgs Justizsenatorin daran ändern will.

Hamburg - Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) setzt sich für eine längere Verfolgbarkeit von schweren Sexualstraftaten ein. Mit längeren Verjährungsfristen solle der Opferschutz gestärkt und eine effektive Strafverfolgung auch bei erst spät bekanntgewordenen Fällen sexualisierter Gewalt gewährleistet werden, sagte die Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Deutschen Presse-Agentur.

Zwar habe die Reform des Sexualstrafrechts vor zehn Jahren schon wichtige Fortschritte gebracht. Zugleich habe sie aber dazu geführt, dass bestimmte besonders gravierende Taten bereits nach fünf Jahren verjährten.

Gallina: Kurze Verjährungsfristen stünden Schutzgedanken entgegen

Dies gelte insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutze, dass das Opfer keinen der Tat entgegenstehenden Willen bilden oder äußern konnte. "Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an", sagte Gallina. "Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist kann dazu führen, dass die Tat dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann." Das höhle den Schutzgedanken des Gesetzes aus.

Als Beispiel nannte ihre Behörde ein bei der Staatsanwaltschaft Hamburg im vergangenen Jahr geführtes Verfahren: Dabei wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, in 67 Fällen sexuelle Handlungen an seiner zur Willensbildung und -äußerung nicht fähigen Ehefrau vorgenommen zu haben.

"Nach altem Recht wären diese Taten, da sie mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden waren, als Verbrechen mit einer Verjährungsfrist von 20 Jahren zu bewerten gewesen", sagte ein Behördensprecher. Nach der Reform des Sexualstrafrechts seien es Vergehen mit einer Verjährungsfrist von lediglich fünf Jahren. "Daher mussten 65 der 67 Taten trotz umfangreicher Beweislage wegen Verjährung eingestellt werden."

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Höherer Strafrahmen soll längere Verjährungsfrist bringen

Um das künftig zu verhindern, legt Gallina bei der Justizministerkonferenz im Juni in Hamburg einem Beschlussvorschlag zur Anpassung des Paragrafen 177 Strafgesetzbuch vor, in dem sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung geregelt sind. Sie will mit der Erhöhung des Strafrahmens zugleich eine Erhöhung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre erreichen.

Die Senatorin kann sich nach eigenen Angaben auch vorstellen, für solche besonderen Fälle, bei denen die Schutzlosigkeit der Opfer ausgenutzt werde, einen eigenen Tatbestand zu schaffen.  © Deutsche Presse-Agentur

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