Verbrauchermagazin24

Nehmen Sie Kontakt auf

Erbe als Motiv: Lebenslange Haft für Ehefrau und Komplizen

Mord aus Habgier

Erbe als Motiv: Lebenslange Haft für Ehefrau und Komplizen

Aktualisiert am 13.05.2026, 19:25 Uhr Die Hauptangeklagte (M) sitzt vor Beginn des Prozesses gegen eine 52 Jahre alte Frau und einen 76 Jahre alten Mann wegen Mordes und Beihilfe in einem Verhandlungssaal im Landgericht, daneben stehen ihre Rechtsanwälte Ulf Israel (l) und Andrej Klein. © dpa / Robert Michael/dpa Lesedauer:1 Min.

Der 76-Jährige starb, weil seine Ehefrau das Erbe haben wollte. Ihrem Mittäter stellte sie Bezahlung in Aussicht. Beide spricht das Gericht des Mordes schuldig.

Eine 53-Jährige aus Sachsen hat ihren Ehemann nach Überzeugung des Landgerichts Dresden gezielt mit einem Auto totgefahren, um an sein Erbe zu kommen. Sie und ein 77-jähriger Komplize wurden dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat ereignete sich im September 2024 in Klipphausen-Ullendorf westlich von Dresden.

Die Frau fuhr ihren 76-jährigen Mann nach den Feststellungen der Richter am Morgen des 27. September 2024 während seiner Joggingrunde gezielt von hinten an – mit einem nicht zugelassenen Auto, das sie eigens für die Tat angeschafft hatte. Der Mann wurde auf die Motorhaube geschleudert und fiel an den Fahrbahnrand. Dort fuhr die 53-Jährige erneut über ihn. Er starb noch am Tatort. Festgenommen wurde sie einen Tag später.

Eine Tote, Dutzende Erkrankte Kreuzfahrtschiff nach Krankheitsausbruch vor Bordeaux unter Quarantäne vor 1 Stunde

Komplize besorgte Tatauto und Werkstatttermin

Der 77-jährige Mitangeklagte wusste nach Überzeugung des Gerichts von den Plänen. Er beschaffte das Fahrzeug, brachte es an einen vereinbarten Übergabeort und holte es nach der Tat mit einem Abschleppwagen wieder ab. Einen Werkstatttermin hatte er bereits vorab vereinbart – mit dem Hinweis auf einen Schaden vorne rechts. Für seine Unterstützung soll ihm die Witwe Geld versprochen haben.

Empfehlungen der Redaktion

  • Organisiertes Verbrechen in Brandenburg: 150 Rinder gestohlen
  • Kinderarzt wegen Missbrauchs in 130 Fällen angeklagt
  • Vorwurf der Falschaussage: Ermittlungen gegen den Vater

"Es ginge nicht viel mehr", kommentierte der Vorsitzende Richter das Strafmaß. Beide Angeklagten hätten mit Tötungsabsicht gehandelt. Weil das Opfer von hinten angefahren worden sei, sei es arg- und wehrlos gewesen – das Gericht wertete dies als Heimtücke. Als weiteres Mordmerkmal stellten die Richter Habgier fest, weil das Vermögen des Mannes der Auslöser der Tat gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/bearbeitet von fra)

Feedback an die Redaktion