"Das wäre das Ende einer objektiven Strafverfolgung"
"Das wäre das Ende einer objektiven Strafverfolgung"
Aktualisiert am 16.05.2026, 07:16 Uhr Der Richterbund warnt davor, dass Deutschlands Justiz überlastet ist - und was dem Rechtsstaat nach den Wahlen im Herbst drohen könnte. (Symbolbild) © imago images/Jan Huebner Lesedauer:7 Min.Die Zahl offener Fälle an deutschen Gerichten ist auf Rekordniveau. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, gibt der Politik die Schuld. Sie habe die Justiz zu lange auf Kante genäht. Doch das ist nicht die einzige Gefahr für den deutschen Rechtsstaat.
Ein Interview von Thomas PillgruberÜberall in Deutschland klagen Betriebe über den Fachkräftemangel. Doch nicht nur in der freien Wirtschaft herrscht Personalnot. Auch an den deutschen Gerichten gibt es zu wenig Hände für zu viel Arbeit. Das sagt zumindest der Deutsche Richterbund.
Die Auswirkungen würden die Bürgerinnen und Bürger schon heute spüren. Immer öfter würden Verfahren eingestellt oder länger dauern, weil man nicht mehr hinterherkomme. Man müsse "die Justiz vor dem Kollaps" bewahren, schrieb Sven Rebehn, Geschäftsführer des Richterbunds, jüngst in einem Gastkommentar.
Doch nicht nur in der Überlastung der Justiz sieht Rebehn eine Gefahr, wie er im Interview erzählt. Auch die Vorstellung, was die AfD nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit dem Rechtsstaat anstellen könnte, macht ihm Sorgen.
Herr Rebehn, mehr als eine Million offene Fälle haben die Staatsanwaltschaften Ende 2025 vor sich her geschoben. Arbeiten die Ermittler in Deutschland einfach zu langsam?
Sven Rebehn: Nein, sie arbeiten mehr denn je. Die Realität ist, dass Staatsanwälte oft auch die Wochenenden nutzen, um Akten von ihren Tischen zu bekommen. In den Staatsanwaltschaften stauen sich die Fälle, inzwischen sind es 1,1 Millionen offene Verfahren.
Woran liegt das?
Seit drei Jahren liegt die Zahl der neuen Fälle jeweils bei rund 5,5 Millionen. Das ist ein Rekordniveau. Die Zahl der Strafverfolger steigt aber nicht schnell genug mit, um die Bugwelle neuer Verfahren abzufangen. Bundesweit fehlen rund 2.000 Staatsanwälte und Strafrichterinnen. Da sollte es niemanden überraschen, dass sich Akten stapeln und Verfahren hinziehen.
Schon 2019 haben Bund und Länder die Justiz mit einem "Pakt für den Rechtsstaat" gestärkt. Die Forderungen des Richterbunds klingen heute fast eins zu eins wie damals. Haben Sie zwischenzeitlich vergessen, in Berlin zu lobbyieren?
Da kann ich sie beruhigen. (lacht) Aber ja, die Argumente für den ersten Rechtsstaatspakt waren damals ganz ähnlich. Im Ergebnis sind bis 2021 mehr als 2.000 neue Stellen geschaffen worden, was vorübergehend für spürbare Entlastung in den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten gesorgt hat. Eigentlich sollte dieser Pakt dann verstetigt und ausgebaut werden. So stand es im Koalitionsvertrag der Ampel. Im Dauerstreit der Koalition ist das aber untergegangen.
Und unter Schwarz-Rot?
Die SPD hat sich an ihre Zusage aus Ampelzeiten erinnert und war sich schnell mit der Union einig, dass die Justiz besser aufgestellt werden muss. Für den Rechtsstaatspakt 2.0 haben Bundesjustizministerin Hubig und Bundesfinanzminister Klingbeil den Ländern fast eine halbe Milliarde Euro in Aussicht gestellt. Das Geld liegt bereit.
Klingt, als würden Sie offene Türen einlaufen. Woran hapert es also?
Die Länder müssen eigentlich nur noch einschlagen. Einzelne, insbesondere Hessen, tun sich aber noch schwer damit. Dabei wartet die Justiz händeringend auf den Pakt 2.0.
"Das Vertrauen der Menschen in den Staat schwindet, wenn er die Strafverfolgung wegen der Kassenlage beschränkt."
Bundesländer, die Geld vom Bund ausschlagen? Das ist mal was ganz Neues.
Das Geld vom Bund ist eine Anschubfinanzierung, die den Personalaufbau beschleunigen soll, ihn aber nicht dauerhaft finanzieren kann. Die Kosten für zusätzliche Stellen müssen auf lange Sicht die Länder tragen.
Der Bund will 240 Millionen Euro für neue Stellen und 210 Millionen für die Digitalisierung der Justiz bereitstellen. Ist das ausreichend?
Der Zuschuss vom Bund wird nicht reichen, um alle Probleme zu beheben. Aber die Länder müssen auch ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften fällt in erster Linie in ihre Zuständigkeit. Aber selbstverständlich liegt eine funktionierende Justiz ebenso im Interesse des Bundes. Das Vertrauen der Menschen in den Staat schwindet, wenn er die Strafverfolgung wegen der Kassenlage beschränkt. Und der Bund trägt auch zur Überlastung der Justiz bei.
Wie meinen sie das?
Wir sehen seit Jahren ein Stakkato neuer Strafgesetze. Die Politik hat die Tendenz, das Strafrecht immer weiter auszudehnen. Denken Sie etwa an die Gesetze gegen Hass und Hetze im Netz und Geldwäsche oder an die aktuellen Pläne gegen digitale Gewalt und Umweltdelikte. Ich habe daran keine grundsätzliche Kritik. Das ist in vielen Fällen sinnvoll, führt aber auch dazu, dass die Justiz immer mehr Arbeit hat und die Länder mehr Personal brauchen.
Analyse Anwalt wird deutlich Etwas läuft schief im Justizsystem – und zwar gewaltig 14. April 2026 von Tim FrischeJustizministerin Hubig hat vorgeschlagen, das Schwarzfahren entkriminalisiert werden soll. Würde die Justiz dadurch entlastet?
Kaum. Es handelt sich dabei um Bagatellfälle, die sich schnell und ohne großen Aufwand erledigen lassen. Würde aus der Straftat eine Ordnungswidrigkeit, wie manche es vorschlagen, landen viele Fälle nach Einsprüchen gegen ein Bußgeld doch wieder bei der Justiz. Sinnvoller wäre es, den Straftatbestand auf strafwürdige Fälle zu beschränken. Gegen Menschen, die ohne Fahrkarte in eine S-Bahn steigen, muss nicht die Staatsanwaltschaft ermitteln. Das sollten die Verkehrsunternehmen selbst ahnden. Wenn jemand aber Zugangsschranken überwindet oder Kontrollen umgeht, sollte das ein Fall für das Strafrecht bleiben.
Der Richterbund warnt auch davor, dass der Rechtsstaat durch "mögliche Durchgriffsversuche illiberaler Kräfte" bedroht sei. Können Sie die AfD nicht beim Namen nennen, oder wollen Sie das nicht?
Wir warnen schon lange vor dieser Gefahr. Das geht zurück auf die fatalen Entwicklungen in anderen Ländern wie in Ungarn oder in Polen.
In Polen hat die frühere PiS-Regierung die Unabhängigkeit der Justiz ausgehebelt. Reformversuche der Nachfolgeregierung von Donald Tusk gestaltet sich bislang schwierig. In Ungarn ist der Rechtsstaat unter dem jüngst abgewählten Viktor Orban und seiner Fidesz abgebaut worden.
Richtig. Wir kritisieren das seit Jahren vehement und sehen es mit Sorge, dass der Rechtsstaat auch in Deutschland unter Druck geraten könnte. Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sind leider in vielen Ländern der Welt zu beobachten. In Deutschland fokussiert sich die Sorge aktuell auf die AfD, deren destruktives Wirken in Thüringen zeigt, wo es hingehen könnte.
Interview Polen-Expertin über Präsident "Nawrocki ist der Veto-Weltmeister unter den polnischen Präsidenten" 06. Februar 2026 von Thomas PillgruberWoran machen Sie fest, dass die Partei eine Gefahr für den Rechtsstaat ist?
Schaut man sich das Vorgehen und die Ziele rechtspopulistischer Parteien wie der AfD an, ist klar zu erkennen, dass die Justiz als unabhängige Kontrollinstanz für sie ein Bremsklotz ist, der das "Durchregieren" erschwert und möglichst beiseite geräumt werden soll. Die AfD bestreitet das zwar, das Beispiel Thüringens offenbart aber die Absichten der Partei.
In Thüringen blockiert die AfD die Wahl der Ausschüsse, die für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig sind. Droht nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Ähnliches?
Die aktuellen Umfragewerte der AfD lassen zumindest befürchten, dass nach den Wahlen im Herbst weitere Blockaden zulasten der Justiz drohen. Große Sorge macht mir auch die Vorstellung, dass die AfD in Regierungsverantwortung kommen und einen Justizminister stellen könnte.
Warum genau?
Weil Justizminister in Deutschland ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften haben. Neben allgemeinen Vorgaben, zum Beispiel welche Kriminalitätsfelder mit besonderer Priorität verfolgt werden sollen, könnte ein Minister auch in konkrete Strafverfahren hineinregieren. Das könnte bis zu Anweisungen an einzelne Ermittler reichen, diese mögen doch mal in die eine oder andere Richtung nachforschen. Das wäre aber das Ende einer objektiven Strafverfolgung.
Die Weisungsbefugnis klingt grundsätzlich problematisch. Auch CDU und SPD könnten sie missbrauchen, oder?
Wir fordern deswegen seit langem, das Einzelfall-Weisungsrecht für konkrete Strafverfahren zu streichen. Bislang war diese Befugnis kein größeres Problem, weil die Ministerien damit insgesamt verantwortungsvoll umgegangen sind. Es gibt eine Selbstbeschränkung der Justizministerinnen und Justizminister. Die ist aber nicht gesetzlich festgelegt und nur eine Art politische Tradition. Ein AfD-Justizminister könnte jederzeit damit brechen.
Abseits der Weisungsbefugnis: Wo muss die Justiz aus Ihrer Sicht noch widerstandsfähiger werden?
Bei der Frage, wer über die Einstellung von Richterinnen und Staatsanwälten entscheidet. Es ist sinnvoll, Richterwahlausschüsse so zu besetzen, dass sie nicht von Politikern dominiert werden können und den Justizvertretern in den Ausschüssen ein Vetorecht einzuräumen. In den Bundesländern ohne Richterwahlausschüsse sollte die Mitbestimmung der Justiz bei Einstellungen und Beförderungen ausgebaut werden. Auch könnte die Zuständigkeit für Auswahlentscheidungen hier vom Justizminister auf die Gerichtspräsidien übergehen.
Sachsen-Anhalt hat bereits eine Reform beschlossen, mit der Blockaden im Parlament bei der Wahl von Verfassungsrichtern verhindert werden sollen. Juristen warnen allerdings: Holt die AfD die absolute Mehrheit, könnte sie durch die Reform künftig das Verfassungsgericht nach ihrem Willen besetzen. Ist dieses Risiko vertretbar?
Ein gewisses Risiko bleibt – dennoch halte ich die Neuregelung für richtig. Sachsen-Anhalt hat das Einfallstor für eine mögliche Blockade des Verfassungsgerichts so weit wie möglich geschlossen. Durch Rechtsänderungen lässt sich die Justiz aber nicht gegen jede Eventualität und gegen jedes mögliche Risiko absichern. Einen gesetzlichen Vollkaskoschutz kann es nicht geben.
"Sollte es notwendig werden, wird die Justiz den Rechtsstaat als Bollwerk verteidigen."
Das klingt nicht sehr beruhigend.
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Am Ende des Tages liegt es auch an der Justiz selbst, den Rechtsstaat gegen seine Feinde zu verteidigen. Es kommt auf jede einzelne Richterin und jeden Richter, auf jede einzelne Staatsanwältin und jeden Staatsanwalt an. Polen hat das auf bewundernswerte Weise gezeigt. Dort haben Kolleginnen und Kollegen die Courage gehabt, dem Rückbau des Rechtsstaats entgegenzutreten und der Politik Grenzen aufzuzeigen. Solange die Menschen in der Justiz diese Haltung zeigen, werden es rechtspopulistische Parteien nicht leicht haben.
Und diesen Willen zum Widerstand trauen Sie auch den Juristinnen und Juristen in Deutschland zu?
Da habe ich maximales Vertrauen in die Kolleginnen und Kollegen. Sollte es notwendig werden, wird die Justiz den Rechtsstaat als Bollwerk verteidigen. Das heißt aber nicht, dass der Gesetzgeber jetzt nicht konsequent gesetzliche Schutzlücken schließen und Risken minimieren sollte, damit es gar nicht so weit kommen muss.
Über den Gesprächspartner
- Sven Rebehn ist Volljurist und seit Anfang 2012 Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds. Zudem ist Rebehn auch Chef der Deutschen Richterzeitung (DriZ). Vor seiner Zeit beim Deutschen Richterbund war er acht Jahre lang leitender Redakteur im Politikressort der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), wo er für die Bereiche Rechts- und Innenpolitik zuständig war.
