Airline verlangt Aufpreis für bereits gebuchte Flüge – ist das erlaubt?
Airline verlangt Aufpreis für bereits gebuchte Flüge – ist das erlaubt?
Aktualisiert am 21.04.2026, 16:41 Uhr Die spanische Billigfluggesellschaft Volotea passt die Ticketpreise an den Ölpreis an. (Symbolbild) © Getty Images/iStockphoto/CentralITAlliance Lesedauer:3 Min.Der Iran-Krieg treibt die Kerosinpreise in die Höhe – und erstmals reicht eine Airline die Mehrkosten an Kundinnen und Kunden weiter, die längst bezahlt haben. Ist ein Aufpreis für gebuchte Flüge möglich?
Die spanische Billigfluggesellschaft Volotea berechnet Passagieren künftig einen nachträglichen Treibstoffzuschlag – auch dann, wenn das Ticket längst bezahlt ist. Unter dem Namen "Fair Travel Promise" prüft die Airline sieben Tage vor Abflug, wie sich die Kerosinpreise gegenüber einem Basispreis bei Buchung entwickelt haben. Steigen sie, fallen bis zu 14 Euro pro Passagier und Strecke zusätzlich an. Sinken sie, erstattet die Airline die Differenz.
Reisende werden laut der Airline beim Buchen und erneut vor dem Abflug über mögliche Anpassungen informiert. Zudem seien alle Flüge bis vier Stunden vor Abflug kostenfrei umbuchbar oder stornierbar. Es erfolge "eine Rückerstattung in Form eines Guthabens".
Aufpreis: Was das Gesetz bei reinen Flugbuchungen sagt
Hintergrund des Schritts ist der Iran-Konflikt und der deswegen gestiegene Ölpreis. Für Fluggesellschaften ist das ein erheblicher Posten: Nach Angaben des Branchenverbands IATA entfallen rund 25 bis 30 Prozent ihrer Betriebskosten auf Treibstoff. Entsprechend spürbar wirken sich Preissprünge am Ölmarkt auf die Ticketkalkulation aus.
Video Ranking von "Travel + Leisure" Die schönsten Destinationen Europas – auch Deutschland und Österreich sind dabei vor 1 TagManche Airlines federn das Risiko über sogenanntes Hedging ab, also langfristige Treibstoffverträge. Ryanair, Easyjet, Lufthansa oder Air France/KLM nutzen dieses Instrument, um Ausschläge am Markt abzupuffern. Hält eine Krise jedoch länger an, erreichen die höheren Kosten zwangsläufig die Passagiere. Die Gruppe Air France/KLM etwa hat den Treibstoffzuschlag für Langstreckenflüge bereits von 50 auf 100 Euro angehoben.
Das Volotea-Modell ist daher ungewöhnlich. Bei einer Flugbuchung kommt mit der Bestätigung ein Beförderungsvertrag zustande – der Ticketpreis ist damit grundsätzlich bindend. Das Portal "Flightright" betont, dass Airlines das unternehmerische Risiko tragen, auch bei geopolitischen Krisen und deren Folgen für die Treibstoffkosten. Nachträgliche Zuschläge seien nur in engen Ausnahmen denkbar, etwa wenn die Airline sich das Recht in den Beförderungsbedingungen ausdrücklich vorbehalten hat und die Entwicklung bei der Buchung nicht absehbar war.
Besonders deutlich ist die Lage nach Einschätzung von "Flightright" bei Tickets, die seit Beginn des Iran-Kriegs gebucht wurden: Höhere Kerosinpreise seien hier bereits erwartbar gewesen, nachträgliche Aufschläge damit in der Regel unzulässig. Selbst Kriege gelten laut dem Portal nicht automatisch als Rechtfertigung. Erhöht eine Airline trotzdem, müssen Passagiere das nicht hinnehmen – so ordnet es auch Reiserechtler Paul Degott in den "Stuttgarter Nachrichten": Es handle sich um eine nachträgliche Vertragsänderung, der man widersprechen könne.
Pauschalreisen: Andere Regeln, klare Grenzen
Anders sieht es bei Pauschalreisen aus. Hier erlaubt das Gesetz nach Abschluss des Reisevertrags Preisanpassungen, etwa wegen gestiegener Treibstoffkosten, Steuern, Flughafengebühren oder Wechselkursschwankungen. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum darf die Erhöhung maximal acht Prozent betragen und muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Dieselben Eckwerte nennt "Flightright"; das Portal verweist zudem auf weitere Voraussetzungen: Die Klausel muss vertraglich klar vereinbart sein, die Berechnung nachvollziehbar – und wenn die Kosten sinken, haben Reisende Anspruch auf eine Preissenkung.
Liegt der Aufschlag über acht Prozent, können Pauschalurlauber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzreise annehmen. Wichtig ist die gesetzte Frist: Wer nicht reagiert, akzeptiert die Erhöhung stillschweigend.
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Was Betroffene tun können
"Flightright" empfiehlt einen Blick auf die eigenen Unterlagen: Buchungsbestätigung, AGB und Screenshots sichern, prüfen, ob es sich um eine Pauschal- oder Einzelleistung handelt, und schriftlich widersprechen, falls ein Zuschlag unzulässig erscheint. Bei reinen Flugtickets können Passagiere die Forderung in aller Regel zurückweisen.
"Travel with Care" Diese neuen Regeln sollen nun für Touristen in der Schweiz gelten vor 51 MinutenStreicht eine Airline einen gebuchten Flug, greift innerhalb der EU die Fluggastrechteverordnung: Es besteht Anspruch auf Ticketerstattung oder Umbuchung. Erfolgt die Absage weniger als 14 Tage vor Abflug, können zusätzlich bis zu 600 Euro Entschädigung fällig werden. (jom)
Verwendete Quellen
- Reisereporter: Erste Airline verlangt Aufpreis für bereits gebuchte Flüge – darf sie das?
- Volotea: Fair Travel Promise
- Flightright: Preiserhöhung nach Buchungsbestätigung: Ihre Rechte bei Pauschalreise und Flug
- Stuttgarter Nachrichten: Wird der gebuchte Sommerurlaub nachträglich teurer?
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Pauschalreise: Das sind Ihre Rechte
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