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AfD-Politiker sollen mit Bundestags-Videos auf Social Media Geld kassiert haben

Zoff im Parlament

AfD-Politiker sollen mit Bundestags-Videos auf Social Media Geld kassiert haben

Aktualisiert am 16.04.2026, 11:24 Uhr Die AfD-Fraktion hat Ärger mit der Bundestagsverwaltung (Archivbild). © picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka Lesedauer:3 Min.

Mindestens zwei Abgeordnete der AfD stehen im Verdacht, mit Aufnahmen ihrer Parlamentsreden auf Plattformen wie YouTube Werbeeinnahmen erzielt zu haben. Das Abgeordnetengesetz untersagt eine solche Praxis ausdrücklich. Einer der Betroffenen ist offenbar der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion selbst.

Die AfD gilt als besonders geschickt im Umgang mit sozialen Medien – doch nun steht der Vorwurf im Raum, dass einzelne Abgeordnete ihre Online-Präsenz nicht nur zur politischen Selbstdarstellung, sondern auch zur persönlichen Bereicherung genutzt haben. Wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, sollen mindestens zwei Parlamentarier der Partei auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok Werbeeinblendungen vor ihren Bundestagsvideos zugelassen und damit Einnahmen generiert haben. Auch die "Welt" und das Redaktionsnetzwerk Deutschland haben darüber berichtet.

Der Mechanismus dahinter ist simpel: Wer einen Social-Media-Kanal mit ausreichend Reichweite betreibt, kann die sogenannte Monetarisierung aktivieren. Vor dem eigentlichen Video wird dann Werbung ausgespielt – und der Kanalbetreiber erhält dafür Geld. Im Fall der AfD-Abgeordneten handelte es sich um Mitschnitte ihrer Plenarauftritte im Bundestag.

Bundestagsverwaltung ging auf Konfrontationskurs

Bereits im März war der Verdacht bei der Bundestagsverwaltung aufgekommen. Diese wandte sich daraufhin direkt an die AfD-Fraktion und stellte sie mit den Vorwürfen zur Rede. Die Fraktion wies die Kritik laut SZ zunächst zurück und erklärte das Vorgehen für zulässig. Man habe die Angelegenheit in einem Gremium des Ältestenrats klären wollen.

Erst als die Verwaltung nicht nachgab und eine interne Überprüfung durch die Fraktion einforderte, lenkte die AfD ein. Die Rechtsstellungskommission des Ältestenrats – zuständig für Reformen des Abgeordnetengesetzes und unter dem Vorsitz der CSU-Politikerin Andrea Lindholz – befasste sich in zwei Sitzungen mit dem Thema.

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Brandner verdiente offenbar rund 15.000 Euro

In einem Schreiben vom 3. März an den Bundestag räumte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, die Vorfälle indirekt ein. Die bisherigen Fälle seien "sämtlich erledigt", eine Monetarisierung finde "in keinem Falle (mehr)" statt, heißt es darin. Brandner sicherte zu, dass die Fraktion sich künftig an die Auffassung halte, wonach eine solche Praxis bei Beiträgen mit parlamentarischem Bezug unzulässig sei.

Brisant: Brandner selbst gehörte offenbar zu den Betroffenen. In einem Interview mit der "Jungen Freiheit" bestätigte er, seinen YouTube-Kanal monetarisiert zu haben. Über einen Zeitraum von gut eineinhalb Jahren habe er damit ungefähr 15.000 Euro eingenommen, so der AfD-Politiker. Er habe die Monetarisierung inzwischen beendet und der Bundestagsverwaltung seine Bereitschaft signalisiert, die Einnahmen zurückzuzahlen.

Abgeordnetengesetz verbietet kommerzielle Mandatsnutzung

Die rechtliche Bewertung fällt eindeutig aus: Das Abgeordnetengesetz schreibt vor, dass Parlamentarier für die Ausübung ihres Mandats keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder Vermögensvorteile annehmen dürfen. Die Nutzung des Mandats zur Förderung eigener geschäftlicher Interessen ist ausdrücklich untersagt. Darüber hinaus bestehen umfassende Anzeigepflichten gegenüber der Bundestagspräsidentin – auch für Nebeneinkünfte jeder Art.

Die Bundestagsverwaltung stellte klar, dass unzulässige Zuwendungen oder Vermögensvorteile an den Bundeshaushalt zurückgezahlt werden müssten.

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Scharfe Kritik von CDU/CSU und Grünen

Lindholz bewertete die Praxis unmissverständlich: "Ich halte es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen." Es sei "vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen", so die CSU-Politikerin. Dieser Auffassung hätten sich alle Fraktionen – einschließlich der AfD – angeschlossen.

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Auch die Grünen reagierten mit deutlicher Kritik. "Es macht einen schon immer wieder sprachlos, wie AfD-Abgeordnete ihr von den Bürgerinnen und Bürgern erteiltes Mandat missbrauchen", sagte Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, der "Süddeutschen Zeitung". "Der AfD scheint es doch vor allem darum zu gehen, sich finanziell zu bereichern."

Die AfD-Fraktion selbst erklärte über einen Sprecher, die Praktiken seien ihr nicht bekannt gewesen, da die Veröffentlichung von Videos auf persönlichen Kanälen nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liege. Man rate den eigenen Abgeordneten aber, "politische Videos nicht zu monetarisieren". (fah)

Verwendete Quellen

  • sueddeutsche.de: AfD-Abgeordnete sollen an Werbung verdient haben
  • Transparenzhinweis

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