Ab 7. Juni verboten: Diese Frage darf in Bewerbungsgesprächen nicht mehr gestellt werden
Ab 7. Juni verboten: Diese Frage darf in Bewerbungsgesprächen nicht mehr gestellt werden
Aktualisiert am 14.05.2026, 14:30 Uhr © Foto: unsplash.com/Resume Genius Lesedauer:3 Min. UTOPIADieser Beitrag wurde automatisch veröffentlicht und nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Ab dem 7. Juni 2026 muss Deutschland neue EU-Regeln zur Entgelttransparenz umsetzen. Dadurch wird eine bekannte Gehaltsfrage im Bewerbungsgespräch rechtlich heikel. Für Bewerber:innen kann das die nächste Verhandlung spürbar verändern.
Die Frage nach dem letzten Gehalt fällt manchmal im Bewerbungsgespräch. Ab dem 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Regeln zur Entgelttransparenz umsetzen. Dann gilt nach der EU-Vorgabe: Arbeitgeber dürfen Bewerber:innen nicht mehr nach ihrem aktuellen oder früheren Gehalt fragen.
Für Bewerber:innen hat das praktische Relevanz. Frühere Gehälter konnten Verhandlungen beeinflussen, besonders wenn jemand in einem früheren Job niedrig bezahlt wurde. Künftig soll deshalb stärker die neue Stelle zählen: Nach der EU-Richtlinie 2023/970 müssen Arbeitgeber Bewerber:innen rechtzeitig über das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne informieren und die Bezahlung auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien stützen.
Was gilt ab Juni 2026 für die Frage nach dem letzten Gehalt?
Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2023/970. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit flächendeckend durchsetzen. Konkret steht im Gesetzestext (Artikel 5, Absatz 2): "Der Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in ihren laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen befragen."
Für dich heißt das ganz praktisch: Im Vorstellungsgespräch sollen künftig keine Fragen zur bisherigen Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Jobs mehr fallen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gegenüber direkt nach dem letzten Lohn fragt oder das Thema subtil formuliert.
Wichtig für Deutschland ist der formale Ablauf. Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie erst in nationales Recht übertragen. Die IHK Hannover nennt den 7. Juni 2026 als harte Frist dafür und geht von einem branchenübergreifenden Anwendungsbereich aus. Wie der deutsche Gesetzgeber den Text im Detail formuliert, steht aktuell noch aus.
Ist die Frage nach dem letzten Gehalt künftig verboten?
Ja, die EU-Vorgabe zieht hier eine klare rote Linie. Arbeitgeber sollen Bewerber:innen nicht mehr fragen, was sie aktuell verdienen oder in der Vergangenheit verdient haben. Der Grund dafür ist logisch: Wer in einem alten Job unterbezahlt war, soll diesen finanziellen Nachteil nicht unbemerkt in die nächste Stelle mitnehmen.
Streng davon zu trennen ist deine eigene Gehaltsvorstellung. Die EU-Richtlinie verbietet die Frage nach der Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Jobs; sie verbietet aber nicht, dass ein Unternehmen nach deinem Wunschgehalt für die ausgeschriebene Stelle fragt. Entscheidend ist also der Unterschied zwischen Vergütungshistorie und Zielgehalt.
Was müssen Arbeitgeber stattdessen offenlegen?
Die Richtlinie führt für Bewerbungen eine neue Transparenzpflicht ein. Arbeitgeber müssen Bewerber:innen künftig von sich aus über das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne informieren. Diese Angabe gibt dir einen besseren Orientierungspunkt für deine Verhandlung, auch wenn der genaue Betrag weiterhin von Erfahrung, Aufgaben und internen Kriterien abhängen kann.
Arbeitgeber müssen künftig das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne bereits in der Stellenanzeige oder spätestens vor dem ersten Bewerbungsgespräch mitteilen. Für die Praxis bedeutet das: Steht in der Anzeige keine Spanne, kannst du vor dem Gespräch nach dem finanziellen Rahmen fragen.
So reagierst du, wenn die Frage trotzdem kommt
Fällt die Frage doch noch im Gespräch, bleibst du am besten ruhig und lenkst das Thema auf die neue Stelle. Das wirkt wesentlich professioneller, als direkt einen Konflikt über die rechtliche Zulässigkeit der Frage zu beginnen, auch weil die Rechtslage noch nicht final geklärt ist. Wenn du unsicher bist, nennst du keine alte Zahl, sondern formulierst direkt deine Erwartung für die ausgeschriebene Position.
Der Personaldienstleister Robert Half empfiehlt, den Blick gezielt auf den eigenen Marktwert und das Zielgehalt zu richten. Dabei helfen diese vier klaren Formulierungen:
- Fokus verschieben: "Für diese Position orientiere ich mich an der Verantwortung und dem aktuellen Marktwert."
- Gegenfrage stellen: "Welche Vergütungsspanne haben Sie denn für die Stelle genau vorgesehen?"
- Vergleich ablehnen: "Mein bisheriges Gehalt eignet sich für diese neue Aufgabe nicht als Vergleichswert."
- Ziel benennen: "Für die Stelle stelle ich mir ein Jahresbrutto im Bereich von X bis Y Euro vor."
Diese rechtliche Grauzone bleibt in Deutschland
Bislang hat der Gesetzgeber noch nicht jedes Detail der juristischen Umsetzung geklärt. Die EU-Richtlinie verlangt wirksame Sanktionen, wie etwa Geldbußen oder Schadensersatz, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben halten. Wie Deutschland das genau ausgestaltet, ist noch offen und zeigt sich dann erst mit dem endgültigen Gesetzestext.
So gehst du jetzt ins Gespräch
Lege vor jedem Gespräch eine realistische Gehaltsspanne für die neue Stelle fest.
Mehr Inhalte von Utopia.de News, Tipps, Rezepte und Kaufberatung für eine nachhaltigere Welt. Kostenlos weiterlesenSchau zuerst, ob das Unternehmen in der Anzeige bereits einen Rahmen nennt. Ergänze diese Information durch Gehaltsvergleiche für ähnliche Positionen, Branche, Region und Berufserfahrung (sofern verfügbar) und setze daraus eine Untergrenze, ein Wunschgehalt und eine obere Verhandlungsgrenze.
Gibt es keine Angaben, kannst du vor dem ersten Bewerbungsgespräch nachhaken.
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Anschließend richtest du deine eigene Erwartung an genau diesem Rahmen aus. Verhandle nicht über deine berufliche Vergangenheit, sondern ausschließlich über die zukünftigen Aufgaben, die Verantwortung und deinen Marktwert. © UTOPIA
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